Kategorie: Condie
Bauschutt Container Sortenrein - Pauschale Angebot
Ein Bauschutt Container Sortenrein 3 m3
Dienstleistung für: Privat
Containertyp: Absetzmulde
Gesamtpreis: 390,00 Euro inkl. MwSt.
Frühestes Stelldatum: Ein Tag nach Auftragsvergabe
- Inkl. 7 Tage Containerstandzeit (kostenpfl. Verlängerung möglich)
- Inkl. Transport und fachgerechter Entsorgung
PLZ Liefergebiet: 63500 Seligenstadt (+ 50 km Radius)
Containerstellplatz:: Privatgrundstück *1
Containergröße ca.: L: 2,40 m, B: 1,80 m, H: 1,00 m
Lieferungs- Stell- und Abrechnungsbedingungen:
Das darf in den Container:
Dachziegel, Kalksandstein, Ziegel, Fliesen, Klinker, Natursteine, Mauerwerk, Betonabbruch, Sand, Kies, Straßenaufbruch, Kacheln, Mörtel sowie Badinventar aus Keramik wie Toiletten und Waschbecken
Das darf nicht in den Container:
Mischung diverser Abfälle wie Gasbetonsteine, Ytong, Bims, Gips und Gipsbaustoffe und ähnliche sowie Restmüll, Grünschnitt, Holz, Erdaushub, Dachpappe, Brandabfall, Asbest, Kunststoffe, Holz, Folie, Papier, Haushaltsabfall, Elektroschrott und sonstiger Schrott, Kabel und sonstige Metalle, Kunststoffe, Altholz, Sperrmüll, Glas, Tapeten, Tapetenreste Chemikalien, Flüssigkeiten, Öle und ähnliches.
Sollten sich verschmutzende Baustoffe im Bauschutt befinden, ist die Entsorgung um ein vielfaches teurer und wird mit einem entsprechend höheren Preis berechnet.
Container Stellplatz:
*1 Wenn der Container auf einem privaten Grundstück steht, müssen Sie nur darauf achten das unser Containerfahrzeug ausreichend Platz für den An- und Abtransport hat. Zu beachten ist, dass der Aufstellort mit dem LKW befahrbar sein muss (befestigter Boden) und eine Mindesteinfahrtbreite von 3 Meter betragen muss (Höhe 4 Meter). Auf dem Grundstück am Aufstellort und im Einfahrtsbereich muss genügend Platz (ca. 14x4 m) zum Rangieren für den LKW sein.
Wenn der Container auf öffentlichem Straßenland, also auf dem Gehweg, einem Parkplatz oder am Straßenrand, aufgestellt werden soll, wird für diesen Stellplatz eine schriftliche Sondernutzungsgenehmigung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Kommune benötigt. Diese, in der Regel kostenpflichtige Genehmigung zu Lasten des Auftraggebers, erhalten Sie bei ihrem zuständigen Ordnungsamt.
Die Container müssen auf einem festen Untergrund gerade stehen, damit diese auch befüllt nicht umstürzen oder einsinken können. Zum vereinbarten Termin für An- und Abtransport des Containers muss der Stellplatz frei zugänglich und unverstellt sein. Anderenfalls müssen zusätzliche 135,00 Euro für eine zweite Anfahrt berechnet werden.
Container Befüllung:
Für einen gesicherten Abtransport unsere Container dürfen diese nur bis zur oberen Ladekante befüllt werden - der Abfall darf nicht über die Ladekante hinaus gehäuft werden. Der Container darf nur die vereinbarten erlaubten Abfälle enthalten. Bei Nichteinhaltung werden zusätzliche kostenpflichtige Gebühren berechnet. Für während der Mietzeit auftretende Schäden am Container haftet der Auftraggeber ebenso wie für falsche Befüllung des Containers mit Fremdabfällen.
Container Lieferung:
Eine Bestellung ist dann verbindlich wenn sie von uns bestätigt wurde. Der Liefertermin wird Ihnen mit der Auftragsbestätigung verbindlich mitgeteilt. Zum An- und Abtransport des Containers muss ein Ansprechpartner vor Ort sein oder telefonisch erreichbar sein, sonst kann keine Übergabe/Abholung erfolgen. Die Folge ist eine neue kostenpflichtige Terminvereinbarung zur Container -stellung und -abholung.
Weitere Informationen siehe Container FAQ, bzw. gerne auf Anfrage.
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